Der Auftrag kam „von oben“, von der Jugendsynode 2019 und dann, verbindlich, von der Landessynode 2021. Das kommt, auch wenn es eine gute Sache ist, in einer rheinischen Gemeinde mit reformiertem Herkommen nie so ganz gut an. „Wie können die einfach was beschließen, was wir dann tun müssen?“
Fakt ist: Alle rheinischen Kirchengemeinden beteiligen nun zusätzlich einen Menschen, der unter 27 Jahre alt ist, an der Gemeindeleitung! Das Presbyterium ist die „Gemeinderegierung“, keine „Gemeindevertretung“. Dieser junge Mensch im Presbyterium ist dann auch keine „Jugendvertreterin“, sondern nimmt, wenn mindestens 18 Jahre alt, wie die anderen mit Stimmrecht und Rederecht an allen Entscheidungen teil.
Und ein rheinisches Presbyterium ist eben für alles verantwortlich: alle Aufgaben der Gemeinde, beginnend mit dem Gottesdienst, die Mittel, die für diese Aufgaben zur Verfügung stehen, und für alle Verpflichtungen und Vereinbarungen, die die Gemeinde eingeht. Da qualmt auch den alten Häsinnen und Hasen manchmal der Kopf, die Sitzung wird lang und einiges ist einfach „ätzend“. „Was, da müssen wir uns jetzt auch noch drum kümmern?“
Ab jetzt ist immer mindestens ein wirklich junger Mensch dabei. Und er oder sie soll auch nicht möglichst schnell so werden wie die überwiegend um Jahrzehnte älteren Presbyterinnen und Presbyter oder tun, was jemand von denen ihm oder ihr vielleicht sagt – sondern teilnehmen mit der eigenen Sicht und aus der eigenen Lebenslage.
Die Gemeinde und die Kirche, aus Menschen gebaut, die gehören nicht uns, sondern Jesus und seinem Vater. Aber der „Laden“, den wir hier betreiben, der gehört in ein paar Jahren komplett euch, den Jüngeren!
Und hier seht ihr, wen die Presbyterinnen und Presbyter sich als „jungen Menschen im Presbyterium“ dazugeholt haben:
- Ich bin Kim Erbskorn aus Sevelen und bin 20 Jahre alt.
In meinem „normalen Leben“ mache ich zurzeit mein Fachabitur und fange nach den Sommerferien meine Ausbildung zur Erzieherin an.
In dieser Kirchengemeinde habe ich vor ein paar Jahren mit der Jugend- und Kinderarbeit als ehrenamtliche „Teamerin“ begonnen.
Liebe Kim Erbskorn, wir freuen uns, dass du ab jetzt dabei bist!
Seit ihrer Verpflichtung auf das Amtsgelübde nach § 27 Abs. 4 des Presbyteriumswahlgesetzes am 27. Mai (Ausnahmeregelung des Kreissynodalvorstandes vom 3. Februar für die Zeit, in der keine Einführungsgottesdienste stattfinden können) gehört sie dem Presbyterium mit Stimmrecht an. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hoerstgen hat sich damit auf elf Plätze vergrößert.
Im Presbyterium ist weiterhin ein Platz frei und durch Berufung nach § 28 des Presbyteriumswahlgesetzes zu besetzen, vorzugsweise aus dem Gemeindeteil Sevelen.