„Kooptation“ oder „reine Gemeindewahl“?

19. Mai 2010 | Von s.maser | Kategorie: Aktuell, Gemeindeleben

Das Hoerstgener Presbyterium in den Siebzigerjahren...

Das Presbyterium leitet die Gemeinde. Alle vier Jahre wird ein neues Presbyterium gewählt, das nächste Mal im Frühjahr 2012. In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es dafür zwei unterschiedliche Wahlverfahren: Das „Kooptationsverfahren“ oder die „Gemeindewahl“. Die Evangelische Kirchengemeinde Hoerstgen hat sich vor Jahren für das seltenere „Kooptationsverfahren“  aus der reformierten Kirche entschieden. Das Wahlverfahren wurde seitdem öfter diskutiert, aber nie mit der erforderlichen Mehrheit geändert.
Zwei von drei Schritten sind bei beiden Wahlverfahren gleich. Nach den Kandidatenvorschlägen aus der Gemeinde gibt es eine Gemeindeversammlung. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor und stellen sich dem Gespräch mit allen interessierten Gemeindegliedern.
Erst danach unterscheiden sich die beiden Verfahren: Beim „Kooptationsverfahren“ stimmt das bisherige Presbyterium über die Kandidatenliste ab. Bei der „Gemeindewahl“ werden zum Schluss die konfirmierten Gemeindeglieder nach einem Gottesdienst zur Abstimmung an die Urne gebeten – ähnlich wie im Wahlverfahren der parlamentarischen Demokratie.
Das Kooptationsverfahren ist weniger demokratisch als das reine Gemeindewahlverfahren. Trotzdem hat es Vorteile: Zum Beispiel ist die Zusammensetzung des Presbyteriums aus mehreren Gemeindeteilen, Frauen und Männern, Jüngeren und Älteren leichter zu verwirklichen. Ohnehin ist die größte Herausforderung bei der Presbyteriumswahl, an allen Orten genug geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Arbeit zu gewinnen. So viele, dass es bis zur Gemeindeversammlung auch eine Auswahl für das neue Presbyterium gibt. Diese Aufgabe ist bei beiden Wahlverfahren gleich.
Die Gemeinde kann natürlich ihr Wahlverfahren für das Presbyterium ändern – ganz demokratisch. Das reine Gemeindewahlverfahren kann in Hoerstgen eingeführt werden, indem – nach Information und Diskussion in Gemeindeversammlungen – die Zweidrittelmehrheit einer Gemeindeversammlung (und danach auch eine Zweidrittelmehrheit im Presbyterium) dafür stimmt. Weil die Presbyteriumswahl eine wichtige Sache ist, wird dieser Gesprächs- und Abstimmungsprozess vom Kreissynodalvorstand, der Leitung des Kirchenkreises, begleitet.
Sie wünschen sich für Hoerstgen, Rheurdt und Sevelen in Zukunft auch die „reine Gemeindewahl“? Dann sollten wir bald darüber reden: im kleinen Kreis, in den Gemeindegruppen – und anschließend möglicherweise auf Gemeindeversammlungen, die eine neue Abstimmung vorbereiten. Denn nächstes Jahr suchen wir schon wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die Presbyteriumswahl 2012.

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